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   BVerwG, 02.02.2011 - 1 WB 2.11 (1 WB 12.10)   

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BVerwG, 02.02.2011 - 1 WB 2.11 (1 WB 12.10) (https://dejure.org/2011,18937)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.2011 - 1 WB 2.11 (1 WB 12.10) (https://dejure.org/2011,18937)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - 1 WB 2.11 (1 WB 12.10) (https://dejure.org/2011,18937)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Außerordentlicher Rechtsbehelf der Anhörungsrüge für die in einem früheren Verfahrensabschnitt ergangenen Beschwerdebescheide militärischer Vorgesetzter; Vereinbarkeit einer Konzentration auf die entscheidungserheblichen Aspekte des Antragsvorbringens durch das Gericht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 152a; WBO § 23a Abs. 3
    Außerordentlicher Rechtsbehelf der Anhörungsrüge für die in einem früheren Verfahrensabschnitt ergangenen Beschwerdebescheide militärischer Vorgesetzter; Vereinbarkeit einer Konzentration auf die entscheidungserheblichen Aspekte des Antragsvorbringens durch das Gericht ...

  • datenbank.nwb.de

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2011 - 1 WB 2.11
    Denn der Antragsteller hat insoweit entgegen § 23a Abs. 3 WBO i.V.m. § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 6 VwGO nicht hinreichend dargelegt, inwiefern eine Verletzung rechtlichen Gehörs "in entscheidungserheblicher Weise" vorliegen soll (vgl. zu diesem Erfordernis: Beschluss vom 13. Januar 2009 - BVerwG 9 B 64.08 <9 B 34.08> - NVwZ 2009, 329 = juris Rn. 3; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 152a, Rn. 10).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör begründet keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (stRspr., vgl. z.B. Beschluss vom 13. Januar 2009, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 21.12.2006 - 2 B 74.06

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2011 - 1 WB 2.11
    Das ergibt sich sowohl aus dem eindeutigen Gesetzeswortlaut in § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO als auch aus dem Zweck der Norm, eine Selbstkontrolle der Fachgerichtsbarkeit im Hinblick auf die Einhaltung des Verfahrensgrundrechts aus Art. 103 Abs. 1 GG zu gewährleisten (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2006 - BVerwG 2 B 74.06, <2 B 54.06> - juris Rn. 2; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395, 416 ff.).

    Mit diesem Vorbringen verkennt der Antragsteller, dass die Anhörungsrüge nicht dazu dient, vorinstanzliche Gerichtsentscheidungen (Beschluss vom 6. Juli 2010 - BVerwG 5 B 13.10 <5 B 21.09 / 5 PKH 16.09> - juris Rn. 3 m.w.N.) oder sogar die in einem früheren Verfahrensabschnitt ergangenen Bescheide (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O., Rn. 2 am Ende) - hier die Beschwerdebescheide militärischer Vorgesetzter - nochmals auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2011 - 1 WB 2.11
    Mit diesem Vorbringen verkennt der Antragsteller, dass die Anhörungsrüge nicht dazu dient, vorinstanzliche Gerichtsentscheidungen (Beschluss vom 6. Juli 2010 - BVerwG 5 B 13.10 <5 B 21.09 / 5 PKH 16.09> - juris Rn. 3 m.w.N.) oder sogar die in einem früheren Verfahrensabschnitt ergangenen Bescheide (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O., Rn. 2 am Ende) - hier die Beschwerdebescheide militärischer Vorgesetzter - nochmals auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
  • BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 13.10

    Anhörungsrüge; Gehörsverstoß der Vorinstanz; Gehörsverstoß wegen mangelnder

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2011 - 1 WB 2.11
    Mit diesem Vorbringen verkennt der Antragsteller, dass die Anhörungsrüge nicht dazu dient, vorinstanzliche Gerichtsentscheidungen (Beschluss vom 6. Juli 2010 - BVerwG 5 B 13.10 <5 B 21.09 / 5 PKH 16.09> - juris Rn. 3 m.w.N.) oder sogar die in einem früheren Verfahrensabschnitt ergangenen Bescheide (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O., Rn. 2 am Ende) - hier die Beschwerdebescheide militärischer Vorgesetzter - nochmals auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
  • BVerwG, 22.04.2010 - 1 WB 4.10

    Anhörungsrüge im Wehrbeschwerdeverfahren; Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2011 - 1 WB 2.11
    Der Senat entscheidet über die Anhörungsrüge in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne ehrenamtliche Richter (Beschluss vom 22. April 2010 - BVerwG 1 WB 4.10 - NZWehrr 2010, 211).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2011 - 1 WB 2.11
    Das ergibt sich sowohl aus dem eindeutigen Gesetzeswortlaut in § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO als auch aus dem Zweck der Norm, eine Selbstkontrolle der Fachgerichtsbarkeit im Hinblick auf die Einhaltung des Verfahrensgrundrechts aus Art. 103 Abs. 1 GG zu gewährleisten (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2006 - BVerwG 2 B 74.06, <2 B 54.06> - juris Rn. 2; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395, 416 ff.).
  • BVerwG, 31.08.2017 - 1 WB 36.16

    Versetzungsantrag; Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsantrag

    Der Senat entscheidet über die Anhörungsrüge in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne ehrenamtliche Richter (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. April 2010 - 1 WB 4.10 (1 WB 86.08 ) - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 12 Rn. 6 und vom 2. Februar 2011 - 1 WB 2.11 (1 WB 12.10 ) - Rn. 8).
  • BVerwG, 22.03.2011 - 1 WB 9.11

    Zuläsigkeit eines Antrags zur Verpflichtung des Bundesverteidigungsministers zur

    Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: 116/11 -, die Beschwerdeakten der Stammdienststelle der Bundeswehr - Az: 25-05-20/09 - und des Stellvertreters des Generalinspekteurs der Bundeswehr und Inspekteurs der Streitkräftebasis - Fü S/RB 25-05-11/25.09 und 3.10 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A - D und die Gerichtsakten BVerwG 1 WB 12.10 und BVerwG 1 WB 2.11 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Die gegen diese Senatsentscheidung erhobene Anhörungsrüge des Antragstellers hat der Senat durch Beschluss vom 2. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 2.11 (1 WB 12.10) - zurückgewiesen.

  • BVerwG, 27.09.2017 - 1 WB 33.17

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im

    Der Senat entscheidet über die Anhörungsrüge in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne ehrenamtliche Richter (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. April 2010 - 1 WB 4.10 (1 WB 86.08 ) - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 12 Rn. 6 und vom 2. Februar 2011 - 1 WB 2.11 (1 WB 12.10 ) - Rn. 8).
  • BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 33.12

    Antrag eines Berufssoldaten auf Förderung zum Stabshauptmann bei Vorliegen einer

    Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - R II 2 - ... -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A - D, und die Gerichtsakten in den Verfahren BVerwG 1 WB 9.11, BVerwG 1 WB 12.10, BVerwG 1 WB 2.11 und BVerwG 1 WNB 5.11 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 WD 10.11
    Mit diesem Vorbringen verkennt der frühere Soldat, dass die Anhörungsrüge nicht dazu dient, vorinstanzliche Gerichtsentscheidungen nochmals auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen (vgl. Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - BVerwG 5 B 13.10 5 PKH 16.09> - juris Rn. 3 und vom 2. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 2.11 ).
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